Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 1855/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 6. Juli 2012 für das Verfahren erster Instanz jeweils auf die Wertstufe bis 2.000,- € festgesetzt.


Gründe:

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