Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3014/15

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Dezember 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.


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