Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 52/16

Tenor

Das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.1.2016 wird eingestellt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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