Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 362/15

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird, soweit sie noch im Berufungsverfahren anhängig ist, abgewiesen. Die Klägerin trägt unter Einbeziehung des rechtskräftig gewordenen Teils der erstinstanzlichen Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf die Wertstufe bis 4.000,00 Euro festgesetzt


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