Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 122/18.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozess-kostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I.      , S.         , wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2017 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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