Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 563/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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