Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1048/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 21. Januar 2018 und der inzwischen erhobenen (Untätigkeits-)Klage mit dem Aktenzeichen VG Köln 15 K 5134/18 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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