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BPersVG § 6

Bundespersonalvertretungsgesetz

(1) Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der in § 1 genannten Verwaltungen sowie die Gerichte.

(2) Die einer Behörde der Mittelstufe unmittelbar nachgeordnete Behörde bildet mit den ihr nachgeordneten Stellen eine Dienststelle; dies gilt nicht, soweit auch die weiter nachgeordneten Stellen im Verwaltungsaufbau nach Aufgabenbereich und Organisation selbständig sind. Behörden der Mittelstufe im Sinne dieses Gesetzes sind die der obersten Dienstbehörde unmittelbar nachgeordneten Behörden, denen andere Dienststellen nachgeordnet sind.

(3) Nebenstellen und Teile einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen, gelten als selbständige Dienststellen, wenn die Mehrheit ihrer wahlberechtigten Beschäftigten dies in geheimer Abstimmung beschließt. Der Beschluß ist für die folgende Wahl und die Amtszeit der aus ihr hervorgehenden Personalvertretung wirksam.

(4) Bei gemeinsamen Dienststellen des Bundes und anderer Körperschaften gelten nur die im Bundesdienst Beschäftigten als zur Dienststelle gehörig.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - 4 S 36/24
27. Juni 2025
4 S 36/24 27. Juni 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PA 1.24
22. Mai 2025
5 PA 1.24 22. Mai 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 P 8/23
22. Oktober 2024
5 P 8/23 22. Oktober 2024
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 1 WB 35/23
25. Januar 2024
1 WB 35/23 25. Januar 2024
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 33 A 2885/21.PVB
30. März 2023
33 A 2885/21.PVB 30. März 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 7 P 22.00822
15. September 2022
AN 7 P 22.00822 15. September 2022
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - DB 16 S 530/21
12. September 2022
DB 16 S 530/21 12. September 2022
Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (17. Kammer) - 17 A 5/20 MD
19. April 2022
17 A 5/20 MD 19. April 2022
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (12. Kammer) - 12 TaBV 402/21
18. Juni 2021
12 TaBV 402/21 18. Juni 2021
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1649/19
15. Mai 2020
1 B 1649/19 15. Mai 2020