Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1350/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 7. Die außergerichtlichen Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.


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