Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1752/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird in vollem Umfang abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen