Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1334/17

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 3.5.2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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atzLinks">Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Akte der Staatsanwaltschaft Münster zum Bußgeldverfahren 69 Js-OWi 1431/13 (ein Band) Bezug genommen.

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