Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 758/17

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11</span> 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

ass="absatzLinks">Für diese Gemeinschaftsunterkünfte ist – unabhängig von den weiteren Kriterien, auf die noch einzugehen sein wird – typischerweise kennzeichnend, dass eine größere, ggf. nicht auf den ersten Blick überschaubare Personengruppe sich dort aufhält. Deshalb wird z. B. eine Personenmehrheit von nur 2 Personen für die Annahme einer gemeinschaftlichen Unterkunft nicht ausreichen.

50 51 52 53 54 55 Rechts">56

ss="absatzLinks">Typischerweise stehen die Raumeinheiten bzw. Zimmer auch nicht einzelnen Personen ausschließlich zur Verfügung (Mehrbettzimmer). Prägend für Gemeinschaftsunterkünfte ist zudem, dass die Raumeinheiten mit Personen belegt sind, die sich nicht freiwillig zu einer Wohngemeinschaft zusammengefunden haben, sondern aus übergeordneten Gründen gemeinsam untergebracht, betreut und verpflegt werden. Es handelt sich nämlich bei den in § 3 Abs. 2 Nr. 1 RBStV beispielhaft aufgezählten Raumeinheiten sämtlich um Unterbringungsformen, in denen nicht als Hauptzweck das selbstbestimmte Wohnen, sondern ein weitergehendes, auch den Aufenthalt prägendes öffentlich-rechtliches Abhängigkeits-, Erziehungs- oder Fürsorgeverhältnis mit Weisungs- und typischerweise auch Aufenthaltsbestimmungsrecht (und damit einhergehend ein geringer Grad an Privatsphäre) im Vordergrund steht.

57 58 59 60 61 62 63 65 class="absatzRechts">66
67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen