Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 2553/15.A

Tenor

Dem Kläger wird für die Durchführung des Zulassungsverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwältin N.         H.       aus N1.      bewilligt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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