Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1937/18

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter Abänderung der Festsetzung des Verwaltungsgerichts – für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 8.000,- € festgesetzt.


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