Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1323/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4<p class="absatzLinks">die aufschiebende Wirkung der Klage VG Arnsberg 4 K 2669/19 gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 6. Juni 2019 zur Aufstockung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück V.----straße 10 (Germarkung C.     , Flur 3, Flurstück 517) in H.          anzuordnen,

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