Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 289/20

Tenor

Der Antrag des Beigeladenen, ihm eine Frist zum weiteren Vortrag bis zum 6.7.2020 zu gewähren, wird abgelehnt.

Der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 28.11.2019 wird abgelehnt.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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