Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1734/20

Tenor

1. Die Berufung wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.677,29 Euro festgesetzt.


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