Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1843/20

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 18 B 1843/20 wird abgelehnt.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens 18 E 884/20 werden nicht erstattet.

Derr Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren 18 B 1843/20 auf 1.250 Euro festgesetzt.


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