Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1116/21.AK

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 826.202,10 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen