Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1189/19

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.2.2019 ist wirkungslos.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 42.748,20 Euro festgesetzt.


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