Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1876/21

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Minden vom 16.6.2021 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 25.000,00 Euro festgesetzt.


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