Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1200/22

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf jeweils 2.500,00 Euro festgesetzt.


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