Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 3037/21

Tenor

Das angefochtene Urteil wird, soweit es nicht rechtskräftig geworden ist, geändert.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung B.        vom 22.5.2019 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung  Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen