Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 881/23

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.


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