Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 374/23

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. März 2023 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen