Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 378/24

Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für den Zeitraum ab Klageerhebung auf 24.144,48 Euro und für den Zeitraum ab der Klageerweiterung am 13.4.2021 auf 200.000 Euro festgesetzt. Für das Zulassungsverfahren wird der Streitwert ebenfalls auf 200.000 Euro festgesetzt.


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