Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1179/24

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 3.5.2024 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 9.000,00 Euro festgesetzt.


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