Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2185/23.A

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9.11.2023 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster einschließlich des ihm seit dem 10.10.2023 vorangegangenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Münster zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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