Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 598/25

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts U. vom 13. Juni 2025 wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Auflage Nr. 7 der Versammlungsbestätigung des Polizeipräsidiums U. vom 4. Juni 2025 wird wiederhergestellt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen der Antragsteller zu 1/4 und der Antragsgegner zu 3/4.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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