Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 644/25

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 23.5.2025 durch den Beschluss vom 17.6.2025 ‒ 4 B 489/25 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


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