Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 34/26 und 19 E 17/26

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerde­verfahren.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 19 B 34/26 wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen