Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 824/23

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13.11.2023 und der die Vergütungsfestsetzung zu­rückweisende Beschluss des Urkundsbeamten der Ge­schäftsstelle vom 2.8.2023 werden dahingehend geändert, dass die dem Rechtsbeistand des Klägers im Verfahren 16 K 6518/21 (VG Köln) zu zahlende Vergütung auf 937,96 Euro festgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Verfahrens. Eine Kostenerstattung findet im Verfahren über die Vergütungsfestsetzung sowie im Verfahren über die Beschwerde nicht statt.


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