Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 470/25

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2025 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage im Verfahren 6 K 3110/24 hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde­verfah­ren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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