Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 883/25

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird geändert.

Der Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (VG Köln 20 K 5386/25) gegen die unter Nr. 1 bis 4 und 6 des Bescheids des Antragsgegners vom 26. Mai 2025 in der Gestalt des Änderungsbescheids vom 17. Juli 2025 getroffenen Regelungen wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, - Euro festgesetzt.


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