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BVerfSchG § 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit

Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, sowie über präventiven Wirtschaftsschutz.

(2) Das Bundesministerium des Innern informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht insbesondere zu aktuellen Entwicklungen. In dem Bericht sind die Zuschüsse des Bundeshaushaltes an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Gesamtzahl seiner Bediensteten anzugeben.

(3) Bei der Information nach den Absätzen 1 und 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 883/25
27. März 2026
20 B 883/25 27. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 1109/25
26. Februar 2026
13 L 1109/25 26. Februar 2026
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof - 8 B 1714/23
26. September 2025
8 B 1714/23 26. September 2025
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (8. Senat) - 8 B 1732/23
26. September 2025
8 B 1732/23 26. September 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 830/23
29. Juli 2025
16 B 830/23 29. Juli 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 881/23
29. Juli 2025
16 B 881/23 29. Juli 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 6 B 23.24
20. Mai 2025
6 B 23.24 20. Mai 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 6 B 21.24
20. Mai 2025
6 B 21.24 20. Mai 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 6 B 22.24
20. Mai 2025
6 B 22.24 20. Mai 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 180/25
14. Februar 2025
6 L 180/25 14. Februar 2025