Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 23 A 692/26.A

Tenor

Die Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfah­rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll­streckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses voll­streckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Be­klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll­streckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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