Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 70/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.06.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.08.2005 verurteilt, Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen seit dem 01.07.2005 zu erbringen. Der Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten.


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