Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 11 AS 16/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.12.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.01.2006 verurteilt, dem Kläger höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 65,87 Euro im Monat zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu 15 % zu erstatten.


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