Beschluss vom Sozialgericht Aachen - S 9 AS 146/06 ER

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

2. Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. wird abgelehnt.


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