Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 389/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 520,56 EUR nebst Zinsen i. H. v. zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2007 und in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2011 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 520,56 EUR festgesetzt. Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.