Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 EG 3/12

Tenor

Es wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 22.11.2011 in der Fassung des Bescheides vom 17.04.2012, des Widerspruchsbescheides vom 06.06.2012 und des Bescheides vom 08.05.2013 festgestellt, dass das der Klägerin anlässlich der Geburt des Kindes Eliam zustehende Elterngeld 5.392,68 EUR beträgt. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weiteres Elterngeld in Höhe von 6,88 EUR zu zahlen. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.


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