Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 15 P 84/16

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21.01.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.09.2016 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 20.03.2018 verurteilt, die Investitionskosten für die Jahre 2016 und 2017 auf 14,94 EUR pro Berechnungstag festzusetzen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Der Streitwert wird auf 19.920,- EUR festgesetzt.


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