Beschluss vom Sozialgericht Detmold - S 18 AS 1684/11 ER

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.


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