Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 22 KR 638/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.494,88 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2017 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 10.494,88 Euro festgesetzt.


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