Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 27 AS 2651/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 04.04.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.05.2011 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, dem Kläger die Kosten des Widerspruchsverfahrens in Höhe von 309,40 Euro zu erstatten. 1. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. 2. Die Berufung wird zugelassen.


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