Urteil vom Sozialgericht Dortmund - S 60 AS 5298/14

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 06.10.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2014 abzuändern und den Klägern in der Zeit vom 01.04.2014 bis 30.09.2014 monatlich weitere Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 400,00 Euro zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger.


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