Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 34 KR 269/04

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 1/5 der außergerichtlichen Kosten des Beklagten. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.


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