Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 28 AY 6/06 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung über den Widerspruch vom 05.07.2006 Kosten für Unterkunft und Heizung für den Monat Juni 2006 in Höhe von 243,39 Euro und ab dem Monat Juli 2006 in monatlicher Höhe von 424,89 Euro zu gewähren. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt 3/4 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers dem Grunde nach.


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