Urteil vom Sozialgericht Gelsenkirchen - S 19 KR 123/23 KH

Tenor

  • 1.

    Die Beklagte wird verurteilt, an die die Klägerin 300,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02.03.2023 zu zahlen.

  • 2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3.

    Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens

  • 4.

    Der Streitwert wird auf 300,00 Euro festgesetzt.


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