Urteil vom Sozialgericht Münster - S 20 SO 28/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 30.10.2014 nicht wirksam geworden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zur Hälfte zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.


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